Wir tragen Verantwortung.
Ratsbürgerentscheid
Behauptung
Die FDP behauptet in ihrem Flyer zur Kommunalwahl 2015 unter „Meilensteine für Büren“:
Die Bürener Liberalen haben den ersten Ratsbürgerentscheid politisch möglich gemacht und somit allen Bürgern das Vertrauen zurückgegeben das sie generell von der Politik erwarten sollten.
Flyer zur Kommunalwahl 2025 der FDP Büren
Fakten
Die von der FDP getätigte Aussage suggeriert, dass der Ratsbürgerentscheid von 2015 zum Quartier im Kern ohne die FDP nicht möglich gewesen sei. Das ist falsch.
In seiner Sitzung vom 26.02.2015, also vor mehr als 10 Jahren, hat der Rat der Stadt Büren die Verwaltung beauftragt die formellen Voraussetzungen für einen Ratsbürgerentscheid zu prüfen.
Das war der Startschuss für den im Ratsbürgerentscheid im September 2015.
Für das Zustandekommen eines solchen Ratsbürgerentscheids bedarf es einer 2/3 Mehrheit des Rats. Daran hat sich die FDP dann auch beteiligt, so wie alle anderen Parteien auch. Mehr nicht.
Auszug aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 26. Februar 2015
In der Zwischenzeit hat sich eine Bürgerinitiative „Quartier im Kern“ gegründet. Die Bürgerinitiative „Quartier im Kern“ fordert den Rat der Stadt Büren mit Schreiben vom 12.01.2015 auf, eine entsprechende Entscheidung zugunsten eines Ratsbürgerentscheids nach § 26 (1) GO NRW zu der Frage herbeizuführen, ob von dem Grundkonzept der Fa. Schoofs für ein Einkaufszentrum im Stadtkern Abstand genommen werden soll. Wenn das Anliegen der Bürgerinitiative auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheids nicht beschlossen wird, will die Initiative ein Bürgerbegehren herbeiführen. In einem Gespräch der Bürgerinitiative am 14. Januar 2015 mit dem Bürgermeister und weiteren Verwaltungsbediensteten wurde von Vertretern der Bürgerinitiative angeregt, auf die konkretisierten Projektplanungen der „Schoofs-Gruppe“ bis zum 01.04.2015 zu warten und dann die Bürgerschaft über diesen Vorentwurf abstimmen zu lassen.
Dieser Anregung ist der Rat in seiner Sitzung am 29. Januar 2015 gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, die formellen Voraussetzungen zur rechtsicheren Durchführung eines entsprechenden Ratsbürgerentscheids zu prüfen.